HERSTELLER- ERKLÄRUNGEN für BImSchV
Herstellererklärungen als Nachweis für den Schornsteinfeger - BImSchV: ok!
Mit einer Herstellererklärung können Sie den Nachweis erbringen, dass Ihr Heizgerät den Anforderungen der BImSchV entspricht: sie bescheinigt die Einhaltung der geforderten Emissionsgrenzwerte. Sie dürfen Ihre Feuerstätte also bedenkenlos weiterhin betreiben. Hier finden Sie all unsere Herstellererklärungen.
Bei besonders alten Geräten ist oft keine Herstellererklärung verfügbar, da geforderte Grenzwerte damals nicht gemessen werden mussten und Ihr Gerät die neuen Anforderungen höchstwahrscheinlich nicht erfüllen kann. Sprechen Sie uns einfach an! Wir klären dann gemeinsam, zu welchem Typ Ihr Gerät gehört.
Dank ihrer ausgereiften Verbrennungstechnik erfüllen alle aktuellen LEDA Feuerstätten als Einzelraumfeuerungsanlagen diese Bestimmungen.
Keine Herstellererklärung verfügbar. Was jetzt?
Es stehen Ihnen nun folgende Möglichkeiten offen:
- Der alte Einsatz kann relativ einfach gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden, das nicht nur die Grenzwerte der BImSchV erfüllt, sondern auch leistungsfähiger, sparsamer und umweltschonender ist.
- Andere Methoden wie der Nachweis der Grenzwerte durch eine Messung oder der Einbau eines sogenannten „Staubfilters“ sind kostspielig und müssen in Relation zum Alter Ihrer Feuerstätte bewertet werden.
- Ohne entsprechende Maßnahmen muss die Ofenanlage zukünftig außer Betrieb genommen werden.
Unser Tipp!
Tauschen Sie schon jetzt Ihren alten Einsatz gegen einen effektiveren Neuen und machen Sie Ihre Ofenanlage fit für die Zukunft. Denn ein modernes Gerät verbrennt nicht nur sauberer und schont die Umwelt, sondern ist technisch auf dem neuesten Stand, verbraucht weniger Brennstoff und ist leistungsfähiger – das lohnt sich.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns auch gerne kontaktieren.