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Herstellererklärungen

Mit einer Herstellererklärung können Sie den Nachweis erbringen, dass Ihr Heizgerät den Anforderungen der BImSchV entspricht: sie bescheinigt die Einhaltung der geforderten Emissionsgrenzwerte. Sie dürfen Ihre Feuerstätte also bedenkenlos weiterhin betreiben.

Falls Sie nicht wissen, ob Ihre Anlage weiterhin betrieben werden darf, schauen Sie gerne auf folgende Übersicht:

Wenn Sie Ihren Ofen tauschen müssen, haben wir Ihnen hier ein paar Tipps, worauf Sie beim Tausch achten müssen, zusammengestellt:

Downloads - Infos zum Austausch

 

Hier finden Sie unsere Herstellererklärungen:

 

Kaminöfen:
Kaminöfen mit Wassertechnik:
Kamine:
Kamine mit Wasserführung:
Speicheröfen:
Speicheröfen mit Wasserführung: